Heute (am 1. Juli 2013) ist ein neues Gesetz in Kraft getreten, das Bestadsdatenauskunfts-Gesetz, kurz Bda.

Es regelt den Zugriff auf Informationen der Benutzer von deutschen Diensten.

Doch was heißt Bestandsdatenauskunft?

Bestandsdaten sind die Daten, welche ein Diensteanbieter über euch speichert. Das ist die IP-Adresse und alle eure anderen persönlichen Daten, welche ihr bei dem Anbieter hinterlegt habt. Doch das ist nur die Spitze des Eisberges, denn eines der größten Probleme ist, dass zu diesen Daten auch die PIN und PUK-Nummern sowie ALLE Passwörter zu den Diensten offen gelegt werden müssen. Auskunft heißt, laut §112 des TKG, dass diese Daten über eine, für die Polizei zugängliche Programmschnittstelle zugänglich gemacht werden, sodass die Bundesnetzagentur auf diese automatisiert zugreifen können.

In der Umsetzung bedeutet dies, dass polizeiliche Behörden jederzeit auf alle Daten zugreifen können, ohne einen außerordentlichen Grund oder gar einen Gerichtsbeschluss, man muss nur negativ auffallen (z.B. einen Ordnungswiedrigkeit begehen), und schon darf die Polizei die Informationen abrufen. Der Gerichtsbeschluss wird nur noch benötigt, wenn PIN/PUK oder Passwörter herausgegeben werden müssen, was aber mit der Begründung “Gefahr im Verzug” sehr einfach ausgehebelt werden kann.

Ich sehe da schon eine sehr schöne Möglichkeit für die Polizei, Massenhaft die Daten der Besucher von z.B. Demonstrationen oder ähnlichen Versammlungen abzufragen, da das Gesetz es auch erlaubt, die Daten schon “für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben” abzurufen.
Außerdem ist so eine Schnittstelle zu den Daten direkt eine Einladung für Hacker und andere PöseBuben, welche dadurch noch einfacher an die Daten kommen können.

Hier noch ein Gutes Video

Am Ende dieses Artikels möchte ich noch mal auf die Sammel-Verfassungsbeschwerde u.A. des Piraten-Abgeordneten im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Patrick Breyer hinweisen, zu welcher man unter stopp-bda.de weitere Informationen erhalten kann und welche meiner Meinung nach jeder unterschreiben sollte, welcher noch halbwegs klar bei Verstand ist, zumal einem dadurch keinerlei Nachteile entstehen.

Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen Bestandsdatenauskunft